Wann gibt es Punkte? Das neue Punktesystem (ab 01.05.2014) sieht eine Eintragung nur noch für Ordnungswidrigkeiten vor, die mit einer Geldbuße von mindestens 60 € geahndet werden. Darüber hinaus werden nur noch solche Verstöße im Verkehrszentralregister eingetragen, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken. Straftaten werden eingetragen, wenn sie in der Fahrerlaubnisverordnung aufgelistet sind oder wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Immer eingetragen werden das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr, die Gefährdung des Straßenverkehrs, die Trunkenheit im Verkehr und das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
PUNKTE JE TAT |
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Ordnungswidrigkeit | 1 Punkt |
Grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot | 2 Punkte |
Straftat | 2 Punkte |
Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis | 3 Punkte |
Wie viele Punkte gibt es für einen Verstoß? Verstöße werden je nach Schweregrad mit 1-3 Punkten geahndet. Einzelheiten können Sie der Übersicht entnehmen. Das Punktesystem unterscheidet zwischen drei Phasen. Wer 1-3 Punkte hat, befindet sich in der Vormerkungsphase. Bei 4-5 Punkten erfolgen eine gebührenpflichtige Ermahnung und eine Aufforderung zur Änderung des Fahrverhaltens. (Ermahnungsphase) Ferner wird die Teilnahme an einem Seminar zum Punktabbau angeboten. Hat der Betroffene 6 oder 7 Punkte erreicht, wird er gebührenpflichtig verwarnt. (Verwarnungsphase) Nun ist ein Punkteabbau durch ein Seminar nicht mehr möglich. Ein Pflichtseminar ohne die Möglichkeit des Punktabbaus ist nicht vorgesehen. Mit 8 Punkten ist „der Lappen weg“.
Was passiert mit den alten Punkten? Die alten Punkte werden nicht getilgt, sondern umgerechnet. Dafür werden zunächst jene Punkte gelöscht, die nach dem neuen System nicht mehr mit Punkten geahndet werden. Die verbleibenden Punkte werden dann – wie aus der Tabelle ersichtlich – umgerechnet.
UMRECHNUNG DER PUNKTE |
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altes Punktekonto |
neues Punktekonto |
1-3 |
1 |
4-5 |
2 |
6-7 |
3 |
8-10 |
4 |
11-13 |
5 |
14-15 |
6 |
16-17 |
7 |
18 oder mehr |
8 |
Ist es möglich Punkte abzubauen? Das neue Recht sieht bei einem Punktestand von fünf Punkten oder weniger die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar vor. Die Absolvierung eines solchen Seminars wird mit dem Abbau eines Punktes belohnt. Ein weitergehender Punktabbau ist nicht mehr möglich. Die Teilnahme am Seminar zum Punktabbau ist innerhalb von fünf Jahren nur einmal möglich.
Für Verkehrsteilnehmer, die nach altem Recht unter acht Punkte angesammelt haben kann es empfehlenswert sein vor Mai 2014 (Inkrafttreten der neuen Regelungen) ein Aufbauseminar zu absolvieren. Dieses wird mit einem Abzug von bis zu vier Punkten honoriert. Auf diese Weise ist ein deutlich weitergehender Punktabbau als nach neuem Recht vorgesehen möglich. Der Verkehrsteilnehmer kann so beispielsweise sein Punktekonto von 7 Punkten nach altem Recht auf 1 Punkt nach neuem Recht reduzieren!
Punkte entstehen nach neuem Recht am Tattag. Damit ist es nicht mehr möglich durch Einlegung von Rechtsmitteln und der zwischenzeitlichen Teilnahme an einem Seminar den Punktestand zu verringern.
Wann werden Punkte aus dem Register gelöscht? Jeder Verstoß wird einzeln getilgt. Je nach Punktzahl des einzelnen Verstoßes bestehen unterschiedlich lange Tilgungsfristen: 1 Punkt: 2,5 Jahre; 2 Punkte: 5 Jahre; 3 Punkte: 10 Jahre
ERHÖHTE BUßGELDER |
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Verstoß |
altes Recht |
neues Recht |
Handy |
40 € |
60 € |
Winterreifenpflicht |
40 € |
60 € |
Schulbus |
40 € |
60 € |
Schulbus mit Gefährdung |
50 € |
70 € |
Kind nicht gesichert |
40 € |
60 € |
Kind nicht gesichert mit Gefährdung |
50 € |
70 € |
Zeichen / Anweisung eines Polizeibeamten nicht befolgt |
50 € |
70 € |
einfacher Vorfahrtsverstoß |
50 € |
70 € |
Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich |
40 € |
60 € |
Fahren ohne Zulassung |
50 € |
70 € |
Keine / falsche Ladungssicherung |
50 € |
60 € |
TÜV mehr als 8 Monate überzogen |
40 € |
60 € |
Fahren ohne Begleitung als 17jähriger |
50 € |
70 € |
Einfahrt in Umweltzone ohne Plakette |
40 € |
80 € |
fehlendes Kennzeichen |
40 € |
60 € |
abgedecktes Kennzeichen |
50 € |
65 € |
Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage |
50 € |
100 € |
Sonn-/Feiertagsverbot für LKW |
380 € |
570 € |
Alle aufgelisteten Verstöße mit Ausnahme der fünf letztgenannten werden mit einem Punkt sanktioniert.