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Fingierter Verkehrsunfall – Beweislast des Kfz-Haftpflichtversicherers

Ein fingierter Unfall auf der B3 bei Offenburg endete für einen Mercedes-Fahrer vor Gericht. Der Mann hatte Schadensersatz nach einer angeblichen Streifkollision gefordert, doch ein Gutachten entlarvte die manipulierten Schäden an seinem Fahrzeug. Das Landgericht Offenburg wies die Klage ab, nachdem sich zahlreiche Ungereimtheiten und verheimlichte Bekanntschaften zwischen den Beteiligten offenbarten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Offenburg
  • Datum: 05.11.2020
  • Aktenzeichen: 2 O 285/18
  • Verfahrensart: Zivilprozess wegen Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall
  • Rechtsbereiche: Zivilrecht, Versicherungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eigentümer eines Mercedes-Benz E 350 CGI Coupe BlueEfficiency, der Schadensersatzansprüche geltend macht aufgrund einer behaupteten Fahrzeugkollision.
  • Beklagter: Führer eines Audi, der für die angebliche Kollision verantwortlich gemacht wird.
  • Haftpflichtversicherung des Beklagten: Versichert das Fahrzeug des Beklagten, argumentiert, dass der Unfall fingiert sei.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger behauptet, der Beklagte habe bei einem Überholmanöver einen Unfall verursacht, in dessen Folge er Anspruch auf Schadensersatz habe. Die Versicherung des Beklagten bestreitet die Echtheit des Unfalls und behauptet, dass dieser fingiert sei, um Schadensersatz zu erlangen.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob der Unfall tatsächlich stattgefunden hat oder fingiert war, insbesondere ob der Kläger in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt hat.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Vielzahl an Indizien dafür spricht, dass der Kläger in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt hat. Die Beweislage deutet darauf hin, dass der Unfall fingiert war. Besonders ausschlaggebend war das Sachverständigengutachten, welches die behaupteten Schäden nicht mit dem Unfallhergang in Einklang bringen konnte.
  • Folgen: Der Kläger muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Er hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber den Beklagten. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wurde auf bis zu 7.000,00 € festgesetzt.

Verkehrsunfallbetrug: Herausforderungen der Kfz-Versicherung und rechtliche Folgen

Im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen sind unkontrollierte und oft betrügerische Handlungen, wie fingierte Verkehrsunfälle, ein zentrales Thema. Hierbei versuchen Personen, durch manipulierte Unfallmeldungen und geschönte Schadensersatzansprüche unrechtmäßig Versicherungsleistungen zu erhalten. Die Kfz-Haftpflichtversicherung sieht sich in solchen Fällen einer besonderen Herausforderung gegenüber: Sie muss die Beweislast tragen, um die Echtheit des Unfalls zu überprüfen und potentielle Haftpflichtansprüche zu klären.

Gerichte befassen sich regelmäßig mit der rechtlichen Grundlage solcher Betrugsfälle, die nicht nur finanzielle Folgen für die Versicherungen und Betrugsopfer haben, sondern auch das Vertrauen in das gesamte Versicherungssystem schädigen können. Die Anforderungen an die Nachweisführung und Beweissicherung sind dabei entscheidend. Im Folgenden wird ein konkreter Fall besprochen, der die Aspekte des Verkehrsunfallbetrugs und die damit verbundenen rechtlichen Schritte beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Manipulierter Verkehrsunfall: Gericht weist Schadensersatzklage nach Gutachten ab

Mercedes mit manipulierten Schäden am Straßenrand
(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Ein vorgeblicher Verkehrsunfall auf der B3 in F. hat sich als fingiert herausgestellt. Das Landgericht Offenburg wies die Schadensersatzklage des Mercedes-Fahrers gegen die Haftpflichtversicherung vollständig ab, nachdem sich in der Beweisaufnahme zahlreiche Ungereimtheiten offenbarten.

Widersprüchliche Darstellung des Unfallhergangs

Der Kläger, Eigentümer eines Mercedes-Benz E 350 CGI Coupé, hatte angegeben, der Beklagte sei am 21. August 2017 mit seinem Audi auf der B3 an mehreren Fahrzeugen vorbeigefahren. Als sich ein entgegenkommendes Fahrzeug näherte, sei der Audi-Fahrer plötzlich zurück auf die rechte Spur gezogen und habe dabei das Mercedes-Coupé gestreift. Der Kläger forderte Schadensersatz in Höhe von 5.566,14 Euro sowie Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten.

Technische Beweise sprechen gegen Unfallschilderung

Ein Technisches Gutachten des Sachverständigen Dr. L. ergab, dass die Streifschäden am Mercedes nicht mit dem geschilderten Unfallablauf vereinbar waren. Insbesondere die Beschädigungen an der hinteren linken Seite des Fahrzeugs ließen sich physikalisch nicht durch einen einmaligen Berührungsvorgang erklären. Der Sachverständige stellte fest, dass es zu mehreren Kollisionen gekommen sein musste.

Zahlreiche Indizien für manipulierten Unfall

Das Gericht stützte seine Überzeugung auf eine Vielzahl von Auffälligkeiten: Der Kläger rechnete auf fiktiver Gutachtenbasis ab und wies einen lukrativen Streifschaden über fast die gesamte Länge seines erst vier Monate zuvor erworbenen Oberklassefahrzeugs auf. Beide Parteien waren bereits zuvor in mehrere Verkehrsunfälle verwickelt. Trotz des Vorfalls am helllichten Tag gab es keine neutralen Zeugen. Zudem erschien es dem Gericht unglaubwürdig, dass der Beklagte mit 120 km/h bei erlaubten 100 km/h auf gerader Strecke den Gegenverkehr übersehen haben soll.

Persönliche Verbindungen verschwiegen

In der mündlichen Verhandlung stellte sich überraschend heraus, dass sich der Kläger, der beklagte Fahrer und ein vorgeblicher Zeuge „vom Sehen her“ kannten. Diese Information war weder der Polizei noch der Versicherung oder dem Gericht in den vorbereitenden Schriftsätzen mitgeteilt worden. Die Bekannschaft der Beteiligten kam erst im Laufe der Verhandlung ans Licht.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss die Versicherung bei einem Einwand der Unfallmanipulation den vollen Beweis erbringen. Dabei genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit. Das Landgericht sah diese Voraussetzung als erfüllt an und wies die Klage vollständig ab. Der Kläger muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil zeigt, dass Versicherungen bei Verdacht auf fingierte Unfälle zwar die Beweislast tragen, aber kein lückenloser Beweis nötig ist – es genügt eine überzeugende Häufung von Indizien. Zu diesen Anzeichen gehören unter anderem technisch nicht plausible Unfallschäden, lukrative Streifschäden an teuren Fahrzeugen, ungewöhnliche Unfallhergänge ohne neutrale Zeugen sowie bisher verschwiegene Verbindungen zwischen den Beteiligten. Für die Rechtsprechung reicht es aus, wenn die Gesamtschau der Indizien einen für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit ergibt.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, sollten Sie besonders sorgfältig dokumentieren und neutrale Zeugen sichern – auch bei vermeintlich klarer Haftungslage. Bei der Schadensregulierung mit der Versicherung müssen die technischen Schäden exakt zum geschilderten Unfallhergang passen. Bestehen bereits Bekanntschaften zu anderen Unfallbeteiligten, sollten Sie diese von Anfang an offenlegen. Die Versicherung prüft besonders kritisch, wenn es sich um einen wirtschaftlich lukrativen Schaden an einem hochwertigen Fahrzeug handelt oder wenn die Beteiligten schon häufiger in Unfälle verwickelt waren.


Benötigen Sie Hilfe?

Nach einem Verkehrsunfall stehen Sie vor komplexen Herausforderungen bei der Beweisführung und Schadensregulierung – besonders wenn die Versicherung Zweifel am Unfallhergang äußert. Unsere erfahrenen Anwälte analysieren Ihre individuelle Situation und entwickeln eine fundierte Strategie für Ihren Fall. Durch unsere langjährige Expertise im Verkehrsrecht können wir Sie ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Beweise muss die Versicherung vorlegen, um einen fingierten Unfall nachzuweisen?

Der Versicherer trägt die vollständige Beweislast dafür, dass ein Versicherungsnehmer einen Unfall vorsätzlich herbeigeführt hat. Für diesen Nachweis genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen.

Beweisführung durch Indizien

Die Versicherung kann den Nachweis durch eine Häufung von Indizien führen, die in ihrer Gesamtheit auf einen fingierten Unfall hindeuten. Dabei müssen nicht alle möglichen Indizien vorliegen – das Zusammentreffen von etwa vier bis fünf Kriterien reicht in der Regel aus, um begründete Zweifel an der Echtheit des Unfallgeschehens zu wecken.

Typische Beweisanzeichen

Folgende Indizien werden von Gerichten besonders berücksichtigt:

  • Auffällige Schadenshäufung beim Versicherungsnehmer in einem überschaubaren Zeitraum
  • Widersprüchliche Unfallschilderungen oder Anpassung der Darstellung an den Verfahrensstand
  • Technische Unstimmigkeiten beim Schadensbild oder der Unfallkinematik
  • Schneller Verkauf des beschädigten Fahrzeugs ohne Reparatur
  • Unklare Vorschäden oder nicht nachvollziehbare Kilometerstände

Beweiswürdigung durch das Gericht

Das Gericht würdigt die vorgelegten Indizien in ihrer Gesamtheit. Ein naturwissenschaftlicher Kausalitätsnachweis ist dabei nicht erforderlich. Die einzelnen Indizien bilden ein Mosaik, das im Gesamtbild erkennen lässt, ob der Unfall fingiert wurde. Dabei können einzelne Umstände für sich genommen auch eine harmlose Erklärung haben – entscheidend ist die Gesamtschau aller Beweisanzeichen.


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Welche rechtlichen Folgen drohen bei nachgewiesener Unfallmanipulation?

Bei einer nachgewiesenen Unfallmanipulation drohen schwerwiegende zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen.

Zivilrechtliche Folgen

Der Versicherungsschutz entfällt vollständig, wodurch sämtliche Kosten für Schäden selbst getragen werden müssen. Die Versicherung wird die Schadensregulierung verweigern und bereits geleistete Zahlungen zurückfordern.

Die Versicherungsgesellschaft kann den bestehenden Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine Neuaufnahme bei anderen Versicherungen wird dadurch erheblich erschwert oder unmöglich.

Strafrechtliche Konsequenzen

Eine Unfallmanipulation erfüllt den Tatbestand des Versicherungsbetrugs nach § 263 StGB. Dies kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. In besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

Zusätzlich kann der Tatbestand des Versicherungsmissbrauchs nach § 265 StGB erfüllt sein, wenn ein Fahrzeug vorsätzlich beschädigt wurde. Bei einer falschen Unfallmeldung kommt auch eine Strafbarkeit wegen Vortäuschens einer Straftat nach § 145d StGB in Betracht.

Weitere Konsequenzen

Die Versicherung wird in der Regel Strafanzeige erstatten, sobald der Verdacht einer Manipulation besteht. Durch unfallanalytische Gutachten und Simulationen können manipulierte Unfälle heute sehr gut nachgewiesen werden.

Ein Gerichtsverfahren führt zu erheblichen Prozesskosten, die der Verursacher tragen muss. Dabei werden auch die Kosten für Sachverständigengutachten und eventuelle Nebeninterventionen dem Verursacher auferlegt.


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Was müssen Unfallbeteiligte direkt nach einem Unfall dokumentieren?

Die unmittelbare Dokumentation nach einem Verkehrsunfall ist für die spätere Beweisführung entscheidend. Eine sorgfältige Dokumentation schützt Sie vor späteren Manipulationsvorwürfen und sichert Ihre Ansprüche.

Persönliche Daten und Fahrzeuginformationen

Erfassen Sie unverzüglich folgende grundlegende Informationen:

  • Amtliche Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge
  • Namen und Anschriften der Fahrer und Fahrzeughalter
  • Versicherungsgesellschaften und Versicherungsscheinnummern
  • Namen und Kontaktdaten aller Unfallzeugen

Fotodokumentation der Unfallstelle

Erstellen Sie eine umfassende fotografische Dokumentation:

  • Übersichtsaufnahmen der gesamten Unfallstelle aus verschiedenen Perspektiven
  • Detailaufnahmen aller Fahrzeugschäden
  • Spuren auf der Fahrbahn wie Bremsspuren oder Glassplitter
  • Verkehrsschilder und Ampeln im Unfallbereich

Unfallskizze und schriftliche Dokumentation

Fertigen Sie eine detaillierte Unfallskizze an, die folgende Elemente enthält:

  • Straßenverlauf und Fahrspuren
  • Position und Fahrtrichtung aller beteiligten Fahrzeuge
  • Standorte von Verkehrsschildern und Ampeln
  • Relevante Hindernisse oder Besonderheiten
  • Datum, Uhrzeit und genauen Unfallort

Verletzungen und Sachschäden

Dokumentieren Sie sorgfältig alle erkennbaren Schäden:

  • Art und Umfang der Verletzungen bei allen Beteiligten
  • Beschädigungen an den Fahrzeugen
  • Schäden an mitgeführten Gegenständen oder der Kleidung
  • Zeitpunkt und Art der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Wichtig: Geben Sie am Unfallort kein Schuldanerkenntnis ab. Die Dokumentation sollte neutral und sachlich erfolgen, da sie später als Beweismittel dienen kann.


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Welche Rolle spielen technische Gutachten bei der Aufklärung fingierter Unfälle?

Technische Gutachten sind das zentrale Beweismittel zur Aufdeckung fingierter Unfälle. Ein Kfz-Sachverständiger untersucht dabei das Schadensbild und analysiert die technischen Spuren, um die Plausibilität des behaupteten Unfallhergangs zu überprüfen.

Analyse des Schadensbildes

Der Sachverständige führt eine detaillierte technische Untersuchung der Fahrzeugschäden durch. Dabei werden insbesondere folgende Aspekte geprüft:

  • Nicht übereinstimmende Beschädigungshöhen
  • Fehlende oder unplausible Lackabriebe
  • Spuren von älteren Schäden

Unfallrekonstruktion und Simulation

Die technische Analyse umfasst eine vollständige Rekonstruktion des Unfallgeschehens. Der Sachverständige berücksichtigt dabei physikalische Gesetzmäßigkeiten und typische Schadensbilder. Durch unfallanalytische Gutachten und Simulationen lässt sich der behauptete Unfallhergang auf seine technische Plausibilität überprüfen.

Beweiskraft vor Gericht

Technische Gutachten haben eine hohe Beweiskraft bei der gerichtlichen Beurteilung. Das Landgericht stützt sich bei der Bewertung von Schadensersatzansprüchen maßgeblich auf sachverständige Gutachten. Ein unfallanalytisches Gutachten liefert objektive Daten und Fakten, die als Grundlage für die rechtliche Bewertung dienen.

Indizien für manipulierte Unfälle

Ein technisches Gutachten kann folgende verdächtige Merkmale aufdecken:

  • Inkonsistenzen zwischen Schadensbild und behauptetem Unfallablauf
  • Nicht nachvollziehbare Unfallhergänge bei durchschnittlichen Fahrfähigkeiten
  • Widersprüche in der Schadensanzeige

Die gründliche technische Untersuchung ist besonders wichtig, da bei Verdacht auf Manipulation die Beweislast beim Versicherungsnehmer liegt. Versicherungsgesellschaften setzen verstärkt auf technische Gutachten in Kombination mit KI-gestützten Analyseverfahren, um betrügerische Schadensmeldungen frühzeitig zu erkennen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Schadensersatz

Eine gesetzlich geregelte Entschädigung für einen erlittenen Schaden. Im Verkehrsrecht bedeutet dies die Verpflichtung, den Zustand wiederherzustellen, der ohne den Unfall bestehen würde (§ 249 BGB). Dies umfasst typischerweise Reparaturkosten, Wertminderung und weitere unfallbedingte Kosten wie Abschleppkosten oder Mietwagen. Die Versicherung des Unfallverursachers muss diese Kosten übernehmen, sofern der Unfall nachweislich stattgefunden hat und nicht manipuliert wurde.


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Beweislast

Die rechtliche Pflicht einer Partei, bestimmte Tatsachen zu beweisen. Bei Verkehrsunfällen muss grundsätzlich derjenige, der Ansprüche geltend macht, den Unfall und die Schuld des Gegners beweisen. Bei Verdacht auf Unfallmanipulation kehrt sich die Beweislast um: Dann muss die Versicherung nachweisen, dass der Unfall fingiert wurde (§ 286 ZPO). Als Beweismittel dienen etwa Gutachten, Zeugenaussagen oder Fotos.


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Technisches Gutachten

Eine sachverständige Untersuchung und Bewertung durch einen qualifizierten Experten, der Unfallspuren, Beschädigungen und physikalische Gegebenheiten analysiert. Der Gutachter prüft, ob die Schäden mit dem geschilderten Unfallhergang übereinstimmen können. Dabei werden beispielsweise Kratzer, Dellen und Lackabrieb untersucht und mit den physikalischen Gesetzen abgeglichen. Das Gutachten ist ein wichtiges Beweismittel vor Gericht.


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Fingierter Unfall

Ein absichtlich vorgetäuschter oder manipulierter Verkehrsunfall mit dem Ziel, unrechtmäßig Versicherungsleistungen zu erschleichen. Dies erfüllt den Straftatbestand des Versicherungsbetrugs nach § 263 StGB. Typische Anzeichen sind fehlende neutrale Zeugen, widersprüchliche Unfallschilderungen oder nicht zum Unfallhergang passende Schäden. Die Täter riskieren neben zivilrechtlichen Folgen auch strafrechtliche Konsequenzen.


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Fiktive Gutachtenbasis

Eine Abrechnungsmethode bei Fahrzeugschäden, bei der der Geschädigte den im Gutachten geschätzten Reparaturbetrag verlangen kann, ohne die Reparatur tatsächlich durchführen zu lassen. Dies ist nach § 249 BGB zulässig, wird aber bei Verdacht auf Versicherungsbetrug kritisch geprüft, da keine tatsächlichen Reparaturrechnungen vorliegen. Ein Beispiel wäre die Auszahlung des Gutachtenbetrags, während das Fahrzeug unrepariert bleibt.


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Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten

Anwaltsgebühren, die vor einem Gerichtsprozess entstehen, etwa für Beratung, Korrespondenz mit der Versicherung oder Schadenregulierung. Diese Kosten muss bei berechtigten Ansprüchen die gegnerische Versicherung als Teil des Schadensersatzes erstatten (§ 249 BGB). Die Höhe richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und der Schadenshöhe.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 286 ZPO (Zivilprozessordnung): Dieser Paragraph regelt die Beweislast im Zivilprozess und legt fest, dass derjenige, der eine Behauptung aufstellt, diese auch beweisen muss. Im vorliegenden Fall trägt der Kfz-Haftpflichtversicherer die volle Beweislast dafür, dass der Unfall fingiert ist und auf einem gemeinsamen Handeln der Parteien basiert. Dies bedeutet, dass die Versicherung überzeugende Beweise vorlegen muss, um Ihre Behauptung zu untermauern, dass die Kollision nicht echt war.
  • § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Hier wird der Schadensersatzanspruch bei unerlaubten Handlungen behandelt. Der Kläger macht Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund der Behauptung, dass der Beklagte durch sein Verhalten einen Schaden verursacht hat. Sollte die Versicherung jedoch nachweisen, dass der Unfall absichtlich herbeigeführt wurde, könnten diese Ansprüche entfallen, da keine unerlaubte Handlung im Sinne des Gesetzes vorliegt.
  • § 1 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz): Dieser Paragraph besagt, dass jedes Kfz eine Haftpflichtversicherung haben muss, die bei Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen, aufkommt. Im vorliegenden Fall ist die Haftpflichtversicherung der Beklagten relevant, da die Klage des Klägers gegen diese Versicherung gerichtet ist, um Schadensersatz zu fordern. Wenn der Unfall als fingiert beurteilt wird, obliegt der Versicherung die Ablehnung der Schadensersatzforderungen.
  • BGH, Urteil vom 1. Oktober 2019 – VI ZR 164/18: Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs ist für die vorliegende Entscheidung von Bedeutung, da es die Kriterien für die Beweisaufnahme bei fingierten Unfällen präzisiert. Das Gericht hat betont, dass die Überzeugung von der Fingierung nicht auf mathematisch lückenloser Gewissheit basieren muss, was hier für das Gericht entscheidend war, um auf der Grundlage von Indizien zu einer bestimmten Überzeugung zu gelangen.
  • § 34 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Der Paragraph behandelt die Haftung bei Schäden im Straßenverkehr und bringt hinein, dass die Beteiligten in bestimmten Szenarien auch persönliche Haftung übernehmen können. In diesem Fall könnte die Feststellung, dass der Beklagte unverantwortlich gehandelt hat, die Haftung und den Schadensersatzanspruch des Klägers begründen, allerdings nicht, wenn bewiesen wird, dass der Unfall absichtlich herbeigeführt wurde.

Weitere Beiträge zum Thema

  • Fingierter Verkehrsunfall – Voraussetzungen für Annahme
    Das Landgericht Offenburg wies die Klage eines Fahrzeughalters ab, der Schadensersatz nach einer Kollision forderte. Das Gericht stellte fest, dass der Unfall gestellt war, basierend auf Indizien wie der Art des Unfalls, der Beziehung der Beteiligten und dem Verhalten nach dem Unfall. → → Erkenntnisse zu fingierten Verkehrsunfällen
  • Schadensersatzanspruch bei manipuliertem Unfall
    Das Oberlandesgericht Hamburg entschied, dass bei einem manipulierten Unfall kein Schadensersatzanspruch besteht. Das Gericht betonte die Bedeutung einer umfassenden Beweisaufnahme und die Rolle von Indizien bei der Aufklärung solcher Fälle. → → Kein Anspruch auf Schadensersatz bei Manipulation
  • Verkehrsunfall – Kürzung berechtigter Schadensersatzansprüche
    Der Artikel erläutert, dass nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall berechtigte Schadensersatzansprüche durch die gegnerische Versicherung gekürzt werden können. Es wird empfohlen, ein Schadensgutachten oder einen Kostenvoranschlag durch einen Kfz-Sachverständigen erstellen zu lassen und einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche einzuschalten. → → Tipps zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
  • Unverschuldeter Verkehrsunfall – Kürzung der Schadensersatzansprüche
    Ähnlich wie im vorherigen Artikel wird hier darauf hingewiesen, dass nach einem unverschuldeten Unfall Schadensersatzansprüche gekürzt werden können. Es wird betont, dass die gegnerische Versicherung beweisen muss, dass eine Reparatur in einer freien Werkstatt dem Qualitätsstandard einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, wenn sie den Geschädigten auf eine solche verweist. → → Rechte bei unverschuldeten Verkehrsunfällen

Das vorliegende Urteil

LG Offenburg – Az.: 2 O 285/18 – Urteil vom 05.11.2020


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