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Verkehrsunfall – Auffahrunfall durch Fahrrad

Radfahrer kracht in Lübeck in einen Mercedes und muss zahlen! Weil er den Radweg ignorierte und auf die Autospur fuhr, verursachte ein Radfahrer einen Auffahrunfall im Kreisverkehr. Das Amtsgericht Lübeck sprach der Autofahrerin vollen Schadensersatz zu und verurteilte den Radfahrer zur Zahlung von über 2.000 Euro.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Klägerin verlangte Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall mit einem Fahrradfahrer.
  • Die Klägerin war ordnungsgemäß im Kreisverkehr unterwegs, als der Beklagte, ein Radfahrer, auffuhr.
  • Der Beklagte nutzte den Fahrradweg nicht und kollidierte mit dem Heck des Fahrzeugs der Klägerin.
  • Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin und erkannte ihr Schadensersatzansprüche zu.
  • Die Entschädigungssumme umfasst Reparaturkosten und Anwaltskosten.
  • Der Beklagte wurde zur Zahlung der Hauptforderung und der Anwaltskosten verurteilt.
  • Die Klägerin muss 19% und der Beklagte 81% der Gerichtskosten tragen.
  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch nur gegen Sicherheitsleistung.
  • Die Entscheidung hebt die Bedeutung der Nutzung von ausgewiesenen Wegen für Verkehrsteilnehmer hervor.
  • Unfallgeschädigte sollten ihren Anspruch auf Schadensersatz durch einen Anwalt geltend machen.

Auffahrunfall mit Radfahrer: Rechtliche Herausforderungen und Verkehrsicherheit im Fokus

Ein Verkehrsunfall kann für alle Beteiligten schwerwiegende Folgen haben, insbesondere wenn es sich um einen Auffahrunfall handelt. Besonders in städtischen Gebieten sind Radfahrer häufig gefährdet, da sie als verletzliche Verkehrsteilnehmer oft in Konflikte mit motorisierten Fahrzeugen geraten. Die Unfallursache kann vielschichtig sein und reicht von unachtsamem Verhalten bis hin zu unzureichenden Verkehrsbedingungen. Eine zentrale Rolle spielt auch die Verkehrsicherheit, die durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst wird, einschließlich der Infrastruktur wie Radwege und Verkehrszeichen.

Wenn ein Fahrradunfall geschieht, stehen die betroffenen Personen nicht nur vor physischen Verletzungen, sondern auch vor rechtlichen Herausforderungen. Fragen bezüglich Schadensersatz, Haftungsfragen und Unfallberichten sind häufig zentral, sobald ein Unfall gemeldet wird. Unfallversicherungen und die Suche nach einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht sind oft erforderlich, um die eigenen Ansprüche geltend zu machen und die Unfallfolgen zu bewältigen. Die Prävention von Verkehrsunfällen ist daher nicht nur eine gesellschaftliche Aufgabe, sondern auch eine individuelle Verantwortung aller Verkehrsteilnehmer.

Um das Verständnis für diese komplexen Themen zu vertiefen, wird im Folgenden ein konkreter Fall analysiert, der einen Auffahrunfall mit einem Radfahrer betrifft.

Der Fall vor Gericht


Verkehrsunfall im Kreisverkehr: Radfahrer haftet für Auffahrunfall

Am 13. August 2022 kam es im Kreisverkehr des M.-tellers in Lübeck zu einem Verkehrsunfall zwischen einem PKW und einem Fahrrad.

Auffahrunfall zwischen PKW und Radfahrer
Im Auffahrunfall eines Radfahrers, der gegen Verkehrsregeln verstieß, sprach das Gericht der Autofahrerin vollen Schadensersatz zu. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Die Fahrerin eines Mercedes-Benz fuhr ordnungsgemäß auf der äußeren Fahrspur des Kreisverkehrs und beabsichtigte, diesen zu verlassen. Sie betätigte den rechten Blinker und verringerte ihre Geschwindigkeit, da rechts neben der Fahrbahn ein gesonderter Radweg verläuft. Ein hinter ihr fahrender Radfahrer nutzte nicht den ausgewiesenen Radweg, sondern fuhr auf der Fahrspur für PKW. Er rechnete nicht mit dem Abbremsen des Mercedes und fuhr trotz Bremsversuch auf das Heck des Fahrzeugs auf.

Gericht spricht Autofahrerin vollen Schadensersatz zu

Das Amtsgericht Lübeck gab der Klage der Autofahrerin auf Schadensersatz weitgehend statt. Es verurteilte den Radfahrer zur Zahlung von 2.080,92 Euro nebst Zinsen sowie 173,27 Euro vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten. Das Gericht sah den Radfahrer in der alleinigen Haftung für den Unfall.

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung

Das Gericht stellte fest, dass der Radfahrer gegen mehrere Vorschriften der Straßenverkehrsordnung verstoßen hatte. Er hielt nicht den erforderlichen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ein und nutzte pflichtwidrig nicht den für Radfahrer vorgesehenen Radweg im Kreisverkehr. Diese Verstöße waren ursächlich für den Zusammenstoß.

Kein Mitverschulden der Autofahrerin

Ein Mitverschulden der Autofahrerin wurde vom Gericht verneint. Sie hatte ihr Abbiegemanöver ordnungsgemäß durch Blinken angezeigt und sich vergewissert, dass kein Radfahrer den Radweg benutzte. Das Gericht urteilte, dass die Schwere des Fehlverhaltens des Radfahrers die Betriebsgefahr des PKW vollständig zurücktreten lässt.

Umfang des Schadensersatzes

Der Schadensersatzanspruch umfasst die Reparaturkosten in Höhe von 2.970 Euro netto, abzüglich einer bereits erfolgten Teilzahlung. Das Gericht erkannte auch die Kosten für eine Beilackierung an, da diese zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erforderlich sei. Zudem wurden die Kosten für ein Sachverständigengutachten in voller Höhe von 732,47 Euro als erstattungsfähig angesehen.

Keine Verweisung auf günstigere Werkstatt

Eine Verweisung auf eine günstigere, nicht markengebundene Werkstatt lehnte das Gericht ab. Der Beklagte hatte keine konkrete alternative Werkstatt benannt, die eine gleichwertige Reparatur hätte durchführen können.

Abgewiesene Forderungen

Nicht zugesprochen wurden der Klägerin Verbringungskosten, eine Nutzungsausfallentschädigung sowie Kosten für eine Reparaturbestätigung. Das Gericht sah diese Positionen bei einer fiktiven Schadensabrechnung als nicht erstattungsfähig an.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil unterstreicht die besondere Sorgfaltspflicht von Radfahrern im Straßenverkehr, insbesondere bei der Nutzung von Fahrspuren für PKW. Die alleinige Haftung des Radfahrers zeigt, dass schwerwiegende Verstöße gegen die StVO die Betriebsgefahr eines PKW vollständig zurücktreten lassen können. Zudem verdeutlicht das Urteil den Umfang des Schadensersatzes bei fiktiver Abrechnung, einschließlich der Erstattungsfähigkeit von Beilackierungskosten und Sachverständigenkosten, während es gleichzeitig die Grenzen bei Positionen wie Verbringungskosten und Nutzungsausfall aufzeigt.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Dieses Urteil stärkt die Position von Autofahrern, die in einen Auffahrunfall mit einem Radfahrer verwickelt werden. Wenn Sie als Autofahrer ordnungsgemäß fahren und ein Radfahrer auf Sie auffährt, haben Sie gute Chancen auf vollen Schadensersatz. Das Gericht erkennt dabei nicht nur die reinen Reparaturkosten an, sondern auch zusätzliche Posten wie Beilackierung und Sachverständigenkosten. Wichtig ist, dass Sie Ihr korrektes Verhalten im Straßenverkehr nachweisen können, wie z.B. das ordnungsgemäße Blinken beim Verlassen eines Kreisverkehrs. Beachten Sie jedoch, dass nicht alle Kosten automatisch erstattet werden – Nutzungsausfall und Verbringungskosten wurden in diesem Fall abgelehnt. Es empfiehlt sich daher, alle Schäden und Kosten sorgfältig zu dokumentieren und gegebenenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie wird die Haftung bei einem Auffahrunfall zwischen Fahrrad und PKW ermittelt?

Bei einem Auffahrunfall zwischen Fahrrad und PKW wird die Haftung anhand mehrerer Faktoren ermittelt. Grundsätzlich gilt der Anscheinsbeweis zugunsten des vorausfahrenden Verkehrsteilnehmers, was bedeutet, dass zunächst von einem Verschulden des Auffahrenden ausgegangen wird.

Betriebsgefahr des PKW

Ein wichtiger Faktor bei der Haftungsermittlung ist die Betriebsgefahr des PKW. Diese ergibt sich aus §§ 7, 18 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und begründet eine Gefährdungshaftung des Autofahrers, die unabhängig von einem Verschulden besteht. In der Praxis führt die Betriebsgefahr des Autos oft zu einer Haftungsverteilung von etwa 2/3 zu Lasten des Autofahrers und 1/3 zu Lasten des Radfahrers.

Verschulden und Verkehrsregelverstöße

Das Gericht berücksichtigt bei der Haftungsermittlung auch mögliche Verkehrsregelverstöße beider Beteiligten. Wenn Sie als Radfahrer beispielsweise verbotswidrig auf dem Gehweg gefahren sind, kann dies zu Ihren Lasten gewertet werden. Ebenso wird geprüft, ob der Autofahrer seine Sorgfaltspflichten verletzt hat, etwa durch Nichtbeachten des Sicherheitsabstands oder unangepasste Geschwindigkeit.

Mitverschuldensquote

Basierend auf diesen Faktoren wird eine Mitverschuldensquote festgelegt. Diese Quote bestimmt, zu welchem Anteil jeder Beteiligte für den entstandenen Schaden haftet. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 254 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch.

Besondere Umstände

In bestimmten Situationen kann die Haftung anders verteilt werden. Wenn Sie als Radfahrer beispielsweise plötzlich und ohne triftigen Grund stark bremsen, kann dies zu einer höheren Haftungsquote zu Ihren Lasten führen. Umgekehrt kann ein grob fahrlässiges Verhalten des Autofahrers, wie etwa Fahren unter Alkoholeinfluss, zu einer vollständigen Haftung des PKW-Fahrers führen.

Beachten Sie, dass jeder Unfall individuell bewertet wird. Die genaue Haftungsverteilung hängt von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab, wie etwa der Geschwindigkeit beider Verkehrsteilnehmer, den Sichtverhältnissen und der Vorhersehbarkeit des Unfalls.


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Welche Schadensersatzansprüche können Autofahrer nach einem Auffahrunfall mit einem Radfahrer geltend machen?

Als Autofahrer können Sie nach einem Auffahrunfall mit einem Radfahrer verschiedene Schadensersatzansprüche geltend machen, sofern der Radfahrer den Unfall verschuldet hat. Die Höhe und Art der Ansprüche hängen vom konkreten Schadensumfang ab.

Reparaturkosten

Der wichtigste Anspruch betrifft die Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug. Diese umfassen alle notwendigen Arbeiten, um Ihr Auto wieder in den Zustand vor dem Unfall zu versetzen. Dazu gehören:

  • Kosten für Ersatzteile
  • Arbeitslohn der Werkstatt
  • Lackierarbeiten

Beachten Sie, dass Sie auch Anspruch auf Beilackierungskosten haben können. Diese fallen an, wenn angrenzende, unbeschädigte Fahrzeugteile zur Farbanpassung mitlackiert werden müssen. Das Oberlandesgericht München hat in einem Urteil vom 24.03.2021 (Az. 10 U 6761/19) bestätigt, dass Beilackierungskosten erstattungsfähig sind, wenn sie zur fachgerechten Reparatur erforderlich sind.

Wertminderung

Wenn Ihr Fahrzeug durch den Unfall an Wert verloren hat, können Sie eine Wertminderung geltend machen. Dies trifft besonders auf neuere oder hochwertige Fahrzeuge zu.

Gutachterkosten

Bei einem Schaden über der Bagatellgrenze von etwa 1.000 Euro haben Sie Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein Sachverständigengutachten. Dieses hilft, den genauen Schadensumfang zu ermitteln und dient als Grundlage für die Schadensregulierung.

Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall

Für die Zeit, in der Sie Ihr Auto nicht nutzen können, stehen Ihnen entweder die Kosten für einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Ausfalldauer.

Abschleppkosten

Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit sein, können Sie die Kosten für das Abschleppen zur nächsten geeigneten Werkstatt geltend machen.

Unkostenpauschale

Sie haben Anspruch auf eine Unkostenpauschale von etwa 25 bis 30 Euro für allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit der Schadensregulierung, wie Telefonate oder Fahrten.

Wenn Sie diese Ansprüche geltend machen, müssen Sie den Schaden nachweisen können. Bewahren Sie daher alle relevanten Unterlagen wie Rechnungen, Kostenvoranschläge und Fotos sorgfältig auf. Bei der Schadensregulierung können Sie sich direkt an die Haftpflichtversicherung des Radfahrers wenden oder, bei komplexeren Fällen, einen Rechtsanwalt einschalten.


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Welche Bedeutung hat die Wahl der Reparaturwerkstatt für den Schadensersatzanspruch?

Die Wahl der Reparaturwerkstatt kann erheblichen Einfluss auf Ihren Schadensersatzanspruch haben. Grundsätzlich haben Sie als Geschädigter das Recht, Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen. Allerdings gibt es Einschränkungen, die Sie beachten sollten.

Freie Werkstattwahl bei unverschuldetem Unfall

Bei einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen in der Regel die freie Wahl der Reparaturwerkstatt zu. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss dann die Kosten für die Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt übernehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen oder nur fiktiv abrechnen.

Verweis auf günstigere Reparaturmöglichkeit

Der Schädiger oder dessen Versicherung kann Sie unter bestimmten Umständen auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Die alternative Werkstatt muss für Sie mühelos und ohne Weiteres zugänglich sein.
  2. Die Reparatur in der günstigeren Werkstatt muss qualitativ gleichwertig sein.
  3. Der Schädiger muss konkret darlegen und beweisen, dass die Reparatur in der alternativen Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht.

Ausnahmen für die Verpflichtung zur günstigeren Reparatur

In bestimmten Fällen müssen Sie sich nicht auf eine günstigere Werkstatt verweisen lassen:

  • Wenn Ihr Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt nicht älter als drei Jahre war.
  • Wenn Sie ein älteres Fahrzeug besitzen, das Sie bisher regelmäßig in einer markengebundenen Fachwerkstatt haben warten und reparieren lassen.

Stellen Sie sich vor, Sie fahren einen fünf Jahre alten Mercedes, den Sie stets in der Mercedes-Vertragswerkstatt haben warten lassen. In diesem Fall können Sie auch nach einem Unfall auf der Reparatur in der Markenwerkstatt bestehen.

Bedeutung für den Schadensersatzanspruch

Die Wahl der Werkstatt kann sich direkt auf die Höhe Ihres Schadensersatzanspruchs auswirken. Wenn Sie sich für eine teurere Markenwerkstatt entscheiden, obwohl Sie auf eine günstigere Alternative verwiesen wurden und keine Ausnahmegründe vorliegen, riskieren Sie, dass die Versicherung nur die Kosten der günstigeren Werkstatt erstattet. Die Differenz müssten Sie dann selbst tragen.

Beachten Sie: Bei einer Kaskoversicherung mit Werkstattbindung sind Sie verpflichtet, die Partnerwerkstatt Ihrer Versicherung zu nutzen. Andernfalls kann die Versicherung die Erstattung kürzen oder Sie müssen einen höheren Selbstbehalt in Kauf nehmen.


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Welche Rolle spielt das Verhalten der Verkehrsteilnehmer vor dem Unfall für die rechtliche Beurteilung?

Das Verhalten der Verkehrsteilnehmer vor einem Unfall ist entscheidend für die rechtliche Beurteilung und die Haftungsverteilung. Wenn Sie als Radfahrer oder Autofahrer in einen Unfall verwickelt werden, wird genau geprüft, ob Sie Ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben.

Einhaltung der Verkehrsregeln

Die Beachtung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist grundlegend für die Beurteilung. Wenn Sie als Radfahrer beispielsweise einen Radweg in falscher Richtung befahren, kann dies zu einer Mithaftung führen, selbst wenn der Autofahrer den Unfall verursacht hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Fall entschieden, dass ein Radfahrer, der einen Schutzstreifen entgegen der Fahrtrichtung befährt, gegen das Rechtsfahrgebot verstößt und dadurch einer gesteigerten Sorgfaltspflicht unterliegt.

Anzeigen von Fahrtrichtungsänderungen

Besonders wichtig ist das rechtzeitige und deutliche Anzeigen von Abbiegemanövern. Wenn Sie als Radfahrer ohne Handzeichen abbiegen und es kommt zum Unfall mit einem überholenden Fahrzeug, kann dies zu einer vollständigen Haftung Ihrerseits führen. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat in einem solchen Fall die alleinige Haftung des Radfahrers festgestellt, da dessen Verhalten die Hauptursache des Unfalls war.

Sicherheitsabstände und Geschwindigkeit

Die Einhaltung von Sicherheitsabständen und einer angemessenen Geschwindigkeit spielt eine wichtige Rolle. Wenn Sie als Autofahrer beim Überholen eines Radfahrers nicht den erforderlichen Seitenabstand einhalten, kann dies zu einer Mithaftung oder sogar zur alleinigen Haftung führen. Das Landgericht Saarbrücken hat in einem Fall eine Haftungsquote von 80% zu Lasten eines Autofahrers festgelegt, der mit zu geringem Seitenabstand an einem parkenden Fahrzeug vorbeifuhr.

Berücksichtigung besonderer Verkehrssituationen

In bestimmten Verkehrssituationen müssen Sie als Verkehrsteilnehmer besondere Vorsicht walten lassen. Wenn Sie beispielsweise an einer Fußgängerfurt fahren, müssen Sie als Radfahrer besonders aufmerksam sein. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat in einem Fall entschieden, dass ein Radfahrer, der verbotswidrig eine Fußgängerfurt befuhr, zu einem Drittel für den Unfall haftbar war.

Beachten Sie, dass jeder Verkehrsunfall individuell betrachtet wird. Die genaue rechtliche Beurteilung hängt von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab. Ihr Verhalten vor dem Unfall kann entscheidend dafür sein, ob Sie vollständig, teilweise oder gar nicht für die Unfallfolgen haften.


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Wie können Geschädigte ihre Ansprüche nach einem Auffahrunfall am besten durchsetzen?

Nach einem Auffahrunfall durch ein Fahrrad sollten Sie als Geschädigter folgende Schritte unternehmen, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen:

Unfallstelle sichern und Beweise sammeln

Sichern Sie zunächst die Unfallstelle ab und leisten Sie gegebenenfalls Erste Hilfe. Dokumentieren Sie den Unfallhergang so genau wie möglich. Machen Sie Fotos von den beteiligten Fahrzeugen, den Schäden und der Unfallstelle. Notieren Sie sich die Kontaktdaten des Unfallgegners und eventueller Zeugen. Diese Informationen sind für die spätere Durchsetzung Ihrer Ansprüche von großer Bedeutung.

Polizei hinzuziehen

Bei Personenschäden oder Unklarheiten über den Unfallhergang sollten Sie die Polizei rufen. Das polizeiliche Unfallprotokoll dient als wichtiges Beweismittel für die Schadensregulierung. Auch bei vermeintlich geringfügigen Schäden kann eine polizeiliche Aufnahme sinnvoll sein, da sich Verletzungen oder Schäden oft erst später zeigen.

Ärztliche Untersuchung

Lassen Sie sich nach dem Unfall ärztlich untersuchen, auch wenn Sie zunächst keine Beschwerden haben. Dokumentierte Verletzungen sind wichtig für eventuelle Schmerzensgeldansprüche. Folgen Sie den ärztlichen Anweisungen und bewahren Sie alle medizinischen Unterlagen sorgfältig auf.

Schadensaufnahme und Gutachten

Lassen Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug von einer Fachwerkstatt oder einem unabhängigen Sachverständigen begutachten. Ein detailliertes Schadensgutachten ist für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche oft unerlässlich. Es dokumentiert den Umfang der Schäden und die voraussichtlichen Reparaturkosten.

Kontakt zur Versicherung

Melden Sie den Schaden zeitnah Ihrer eigenen Versicherung. Wenn der Radfahrer eine Privathaftpflichtversicherung hat, können Sie Ihre Ansprüche direkt bei dieser geltend machen. Schildern Sie den Unfallhergang wahrheitsgemäß und vollständig. Übermitteln Sie alle relevanten Unterlagen wie Fotos, Gutachten und ärztliche Atteste.

Ansprüche geltend machen

Formulieren Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung klar und detailliert. Dazu gehören:

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs
  • Wertminderung bei hochwertigen Fahrzeugen
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
  • Schmerzensgeld bei Verletzungen
  • Verdienstausfall
  • Sonstige unfallbedingte Kosten

Setzen Sie eine angemessene Frist zur Regulierung und behalten Sie sich weitere Ansprüche vor, falls sich später zusätzliche Schäden zeigen.

Kommunikation mit der Versicherung

Bleiben Sie in der Kommunikation mit der Versicherung sachlich und dokumentieren Sie alle Gespräche und Schriftwechsel. Lassen Sie sich nicht zu vorschnellen Zugeständnissen oder einem Vergleich drängen, bevor alle Schäden und Folgen des Unfalls vollständig erfasst sind.

Wenn Sie diese Schritte befolgen, erhöhen Sie Ihre Chancen, Ihre berechtigten Ansprüche nach einem Auffahrunfall durch ein Fahrrad erfolgreich durchzusetzen. Eine sorgfältige Dokumentation und ein strukturiertes Vorgehen sind dabei der Schlüssel zum Erfolg.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Auffahrunfall

Definition: Ein Auffahrunfall liegt vor, wenn ein Fahrzeug von hinten auf ein anderes auffährt. Bei solchen Unfällen ist der Auffahrende oftmals für die Schadensregulierung verantwortlich, da er in der Regel nicht ausreichend Sicherheitsabstand gehalten hat.

Beispiel: Ein Radfahrer, der hinter einem Auto im Kreisverkehr fährt, fährt auf das Heck des Autos auf, nachdem das Auto abbremst.

Gesetzliche Regelung: Bei einem Auffahrunfall kann der Verursacher gemäß § 823 BGB auf Schadensersatz verpflichtet werden, da dies eine unerlaubte Handlung darstellt.

Zusammenhang: In dem besprochenen Fall führte das Fehlverhalten des Radfahrers zu einem solchen Auffahrunfall, was die Haftungslage auslöste.

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Schadensersatz

Definition: Der Schadensersatz ist ein finanzieller Ausgleich, den eine Person (der Schädiger) einer anderen Person (dem Geschädigten) leisten muss, um den durch ein schädigendes Ereignis entstandenen Schaden auszugleichen (§ 249 BGB).

Beispiel: Die Autofahrerin erhält vom Radfahrer säumige Zahlungen, um die Reparatur ihres beschädigten Fahrzeugs zu finanzieren.

Gesetzliche Regelung: Die Ersatzpflicht umfasst die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands vor dem Unfall (§ 249 BGB).

Zusammenhang: Im vorliegenden Fall wurde dem Radfahrer Schadensersatzpflicht für den Auffahrunfall auferlegt.

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Betriebsgefahr

Definition: Die Betriebsgefahr ist die allgemeine Gefahr, die von einem Fahrzeug im Straßenverkehr ausgeht. Sie spielt eine Rolle bei der Haftungsverteilung bei Verkehrsunfällen. Je nach Fall kann sie bei der Schadensermittlung zugunsten oder ungunsten des Verursachers gewertet werden.

Beispiel: Auch wenn ein Auto korrekt fährt, birgt allein die Tatsache, dass es auf der Straße unterwegs ist, eine Betriebsgefahr.

Gesetzliche Regelung: Nach § 7 StVG haftet der Halter eines Fahrzeugs für durch den Betrieb verursachte Schäden, unabhängig von seinem Verschulden.

Zusammenhang: In diesem Fall trat die Betriebsgefahr des Fahrzeugs hinter dem Fehlverhalten des Radfahrers vollständig zurück.

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Mitverschulden

Definition: Mitverschulden bezeichnet das Verhalten eines Geschädigten, das zur Entstehung oder Verschärfung eines Schadens beiträgt. Es kann die Höhe des Schadensersatzes beeinflussen (§ 254 BGB).

Beispiel: Hätte die Autofahrerin ohne Blinken abgebremst, hätte ihr eventuell ein Mitverschulden zugesprochen werden können.

Gesetzliche Regelung: Die Schadensersatzpflicht eines Schädigers kann gemindert werden, wenn der Geschädigte seinen Schaden mit verursacht hat (§ 254 BGB).

Zusammenhang: Hier wurde jedoch kein Mitverschulden der Autofahrerin festgestellt.

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Verpflichtung zur Nutzung des Radwegs

Definition: Radwege sind speziell gekennzeichnete Teile der Straße, die Radfahrern vorbehalten sind. Fahrradfahrer sind verpflichtet, diese zu benutzen, wenn vorhanden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen (§ 2 StVO).

Beispiel: Ein Radfahrer fährt auf der Fahrspur für Fahrzeuge, obwohl ein Radweg daneben verläuft.

Gesetzliche Regelung: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass Fahrradfahrer vorhandene Radwege verwenden müssen (§ 2 StVO).

Zusammenhang: Der Radfahrer verstieß gegen diese Pflicht und verursachte dadurch den Unfall.

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Fiktive Schadensabrechnung

Definition: Bei einer fiktiven Schadensabrechnung fordert der Geschädigte den Schadensersatz auf Grundlage eines Kostenvoranschlags oder Gutachtens, ohne die Reparatur tatsächlich auszuführen.

Beispiel: Die Autofahrerin könnte sich entscheiden, sich den Reparaturbetrag auszahlen zu lassen, anstatt das Auto tatsächlich reparieren zu lassen.

Gesetzliche Regelung: Im Rahmen der fiktiven Abrechnung sind nicht alle Kosten erstattungsfähig. Positionen wie Nutzungsausfall oder Verbringungskosten werden oft nicht anerkannt.

Zusammenhang: In diesem Fall lehnte das Gericht bestimmte Kosten bei der fiktiven Abrechnung ab.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Dieser Paragraph regelt den Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung. Er verpflichtet den Schädiger, den durch sein Handeln verursachten Schaden zu ersetzen. Im vorliegenden Fall ist der Beklagte für den Verkehrsunfall verantwortlich, was die Klägerin dazu berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
  • § 249 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Hier wird festgelegt, dass der Geschädigte so zu stellen ist, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Dies bedeutet, dass die Klägerin Anspruch auf die vollen Reparaturkosten hat, um den Zustand ihres Fahrzeugs vor dem Unfall wiederherzustellen. Im konkreten Fall ist die genaue Berechnung der Reparaturkosten und der Wertminderung entscheidend für die Höhe des geltend gemachten Schadensersatzes.
  • § 7 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Nach diesem Paragraphen haftet der Halter eines Fahrzeugs für Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs verursacht werden. Diese gesetzliche Regelung ist für die Klägerin von Bedeutung, da die Haftpflichtversicherung des Beklagten für die Schäden aufkommen muss. Dies unterstreicht die Haftung des Beklagten im Rahmen des Verkehrsunfalls und die Möglichkeit der Klägerin, von der Versicherung Schadensersatz zu verlangen.
  • § 34 VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Dieser Paragraph behandelt die Leistungspflicht von Versicherungen bei einem Haftpflichtschaden. Er besagt, dass die Versicherung die Ansprüche des Geschädigten erfüllen muss, sofern eine Haftung des Versicherungsnehmers vorliegt. Im vorliegenden Fall wird die Privathaftpflichtversicherung des Beklagten tatrichterlich dazu verpflichtet, den geltend gemachten Schadensersatz zu zahlen.
  • § 91 ZPO (Zivilprozessordnung): Dieser Paragraph regelt die Kostenentscheidung im Zivilprozess und besagt, dass die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Im Urteil wird festgelegt, dass die Klägerin und der Beklagte die Kosten anteilig tragen müssen, was deren wirtschaftliche Verantwortung für den Prozessverlauf widerspiegelt und potenzielle finanzielle Auswirkungen für beide Parteien darstellt.

Das vorliegende Urteil

AG Lübeck – Az.: 21 C 736/22 – Urteil vom 09.09.2022


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